November 2015

Verurteiltengräber auf dem Johannisfriedhof

Auswahlkriterium: Historie

(Foto M. Kaden)

(Foto M. Kaden)

Am 15. November 2015, dem Volkstrauertag, gedenken wir der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft. Nach dem „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (GräbG)“ steht allen im Sinn dieses Gesetzes Bestatteten das ewige Ruherecht zu. Auf dem Johannisfriedhof betrifft dies ungefähr 4250 Personen, die entweder in großen Sammelgrabstätten oder in Einzelgräbern beigesetzt wurden. Man findet sie an vielen Stellen auf dem Friedhof. Auffallend und bei Gedenkfeiern stellvertretend für alle anderen Grabstätten besucht, sind die Gedenkanlage für die Opfer der Bombennächte im Februar 1945 und die Gedenkmauer für mehr als 270 umgekommenen tschechischen und polnischen Bürgern.

In den Abteilungen 1E und 1F findet man abseits der Hauptwege Grabstätten, die mit kleinen Kissensteinen versehen sind. Diese tragen Namen und das Todesdatum von in der Hinrichtungsstätte am Münchner Platz umgebrachten und hier beigesetzten Menschen. Man nennt diese Gräber Verurteiltengräber – ein besonderer Ort zum Nachdenken für uns alle.